§ 7 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG § 109 Abs. 4 Satz 3, § 301 SGB V § 17b Abs. 1 KHG FPV 2016 Nr. 8–550 OPS 2016
1. Dem OPS-Kode 8–550 können keine Anforderungen an die Dokumentation der aktivierend-therapeutischen Pflege entnommen werden.
2. Die Steuerung der Prozesse und die Pflegeplanung bedürfen über die im OPS-Kode 8–550 normierten Merkmale (Teambesprechungen) hinaus keiner eigenen Dokumentation.
(amtliche Leitsätze)
SG Osnabrück, Urt. v. 13.06.2018 – S 34 KR 554/16 – (nicht rechtskräftig)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-29 |
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