§ 40 Abs. 2 BetrVG
1. Ob sich die Entscheidung des Betriebsrats über die Erforderlichkeit eines Smartphons im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums hält, ist eine Frage des Einzelfalls.
2. Die Frage ist zu bejahen, wenn der Klinikträger diverse Außenstellen unterhält und im Krankenhausbetrieb im Schichtdienst gearbeitet wird, so dass der Betriebsratsvorsitzende auch abends und an Wochenenden für Mitarbeiter erreichbar sein will.
(redaktionelle Leitsätze)
LAG Hessen, Beschluss v. 13.3.2017 – 16 TaBV 212/16 –
(Vorinstanz: ArbG Fulda, Beschluss v. 13.7.2016 – 3 BV 3/16 -)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-27 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: