§ 280, § 611 Abs. 1, § 630e Abs. 1, § 1901b Abs. 1, Abs. 2, § 1922 Abs. 1 BGB
1. Bei unklarer bzw. zweifelhafter Indikation für einen ärztlichen Eingriff ist regelmäßig eine besonders umfassende Aufklärung erforderlich.
2. Ein Verstoß des behandelnden Arztes gegen § 1901b Abs. 1 BGB (Feststellung des Patientenwillens) ist jedenfalls bei unsicherer bzw. zweifelhafter Indikationslage nach den herkömmlichen Kategorien des Arzthaftungsrechts als Verletzung der Pflicht zur Eingriffsaufklärung als Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung des Betreuers in die Fortsetzung der lebenserhaltenden Behandlung einzuordnen.
3. Die Zuführung von Nährstoffen über eine PEG-Sonde bei einem Patienten, der infolge schwerer und irreversibler Schäden auf natürlichem Weg trotz Hilfeleistung keine Nahrung mehr zu sich nehmen kann, ist ein widernatürlicher Eingriff in den normalen Verlauf des Lebens, zu dem auch das Sterben gehört.
(redaktionelle Leitsätze)
OLG München, Urt. v. 21.12.2017 –1U454/17 –
(Vorinstanz: LG München I, Urt. v. 18.1.2017 –9O5246/14 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-28 |
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