§ 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V
1. Hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale gezahlt, obwohl deren Voraussetzungen nicht vorlagen, hat sie grundsätzlich einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen das Krankenhaus.
2. Der Erstattungsanspruch ist nur unter besonderen Voraussetzungen verwirkt.
(amtliche Leitsätze)
LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.2.2018 – L 5 KR 251/17 –
(Vorinstanz: SG Speyer, Urt. v. 16.1.2017 – S 7 KR 231/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-05-29 |
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