§ 45 Abs. 1, § 45 Abs. 2 SGB I
§ 204 Abs. 1 Nr. 1, § 242, § 812, § 814 BGB
Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG
1. Die Krankenkasse kann einen Erstattungsanspruch wegen Überzahlung einer Krankenhausrechnung innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist geltend machen.
2. Eine Verwirkung des Erstattungsanspruchs vor Ablauf der Verjährungsfrist scheidet ohne Vorliegen besonderer Umstände aus.
3. Die Rechtsprechung der Bundessozialgerichts zur Verwirkung bei nachträglichen Rechnungskorrekturen durch das Krankenhaus nach bereits erfolgter Schlussrechnung betrifft Ausnahmekonstellationen.
4. Auf ein „Gebot der Waffengleichheit“ kann sich das Krankenhaus deshalb nicht berufen.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 1.7.2014 – B 1 KR 2/13 R –
(Vorinstanzen: SG Dortmund, Urt. v. 28.9.2011 – S 8 KR 84/09 –; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.11.2012 – L 16 KR 600/11 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2015.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-07-27 |
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