§ 4 Abs. 2a, § 11 Abs. 1 KHEntgG. Art. 2b Nr. 1 Buchst. a) und b) PSG I. Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG
Die durch Art. 2b Nr. 1 Buchst. a) und b) des Ersten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I – vom 17. Dezember 2014) angeordnete Fortgeltung eines für das Jahr 2013 vereinbarten Mehrleistungsabschlags auch für das Jahr 2015 verletzt nicht das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und auch nicht Grundrechte der Krankenhausträger aus Art. 12 und 14 GG.
(redaktioneller Leitsatz)
OVG Lüneburg, Beschluss v. 25.2.2020 – 13 LA 50/19 –
(Vorinstanz: VG Braunschweig, Urt. v. 5.12.2018 – 5 A 407/15 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2020.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-26 |
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