§ 69 Abs. 1 Satz 3 SGB V;
§ 242 BGB
1. Nach einer vorbehaltlos erteilten Schlussrechnung muss das Krankenhaus Nachforderungen bis zum Ende des nachfolgenden Haushaltsjahres (Kalenderjahres) geltend machen; anderenfalls ist die Nachforderung verwirkt (im Anschluss an Urteil des 1. BSG- Senats vom 5. Juli 2016 – B 1 KR 40/15 R –).
2. Das gilt auch, wenn die Krankenkasse die Abrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf Unwirtschaftlichkeit hat prüfen lassen, die Kodierung aber nicht angezweifelt hat. In diesem Fall ist das Vertrauen der Krankenkasse in die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung geschützt.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 23.5.2017 – B 1 KR 27/16 R –
(Vorinstanzen: LSG NRW, Urt. v. 22.9.2016 – L 5 KR 396/16 –; SG Düsseldorf, Urt. v. 28.4.2016 – S 34 KR 354/12 –).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.09.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-28 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: