§ 17 Abs. 1 Satz 5 und 6, § 20 KHG
1. Die Preisobergrenze nach § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG ist nicht nach § 20 KHG, wonach die Vorschriften des Dritten Abschnitts des KHG mit Ausnahme des § 17 Abs. 5 KHG auf nicht geförderte Krankenhäuser keine Anwendung finden, ausgeschlossen.
2.§17Abs.1Satz5KHGistimVerhältniszu§20KHGdie jüngere und speziellere Vorschrift und geht aus diesem Grund vor.
3. § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG greift nicht unzulässig in Rechte der privaten Krankenhausträger aus Art. 12 Abs. 1 oder Art. 14 Abs. 1 GG ein.
(redaktionelle Leitsätze)
OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.7.2017 – 10 U 2/17 –
(Vorinstanz: LG Karlsruhe, Urt. v. 16.12.2016 – 3 O 278/16 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-02-23 |
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