§ 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 8 Abs. 1 KHG
§ 16 KHGG NRW
§ 8 Abs. 1 KHEntgG
1. Inhalt und Reichweite des Versorgungsauftrags sind durch Auslegung des Feststellungsbescheids zu bestimmen (§§ 133, 157 BGB). Der Krankenhausplan ist bei der Auslegung heranzuziehen.
2. Die Nichterfüllung von Qualitätsvorgaben im Krankenhausplan führt nicht automatisch zu einer Änderung des Versorgungsauftrags (Bestätigung von VG Düsseldorf, Urt. v. 8.5.2015 – 13 K 8720/13 -, KRS 2016, 24 ff).
(redaktionelle Leitsätze)
OVG NRW, Beschluss v. 19.10.2015 – 13 A 734/15 –
(Vorinstanz: VG Minden, Urt. v. 20.2.2015 – 6 K 913/14 -)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-26 |
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