§ 7 Abs. 1 SGB IV; § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI
Dass nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI Pflegepersonen selbstständig sein können, führt nicht dazu, die Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit für die Beurteilung der Tätigkeit in der Krankenpflege zu suspendieren.
(redaktioneller Leitsatz)
LSG Hessen, Urt. v. 7.7.2016 – L 8 KR 110/15 –
(Vorinstanz: SG Wiesbaden, Urt. v. 23.2.2015 – S 8 R 148/14 -)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2017.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-01 |
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