§ 4 Nr. 11, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG
Art. 106 Abs. 2, Art. 106 Abs. 3, Art. 107 Abs. 1, Art. 108 Abs. 3 Satz 3
AEUV
§ 4 KHG
§ 3 Abs. 1, § 4 LKHG BW
Ausgleichszahlungen für Defizite, Investitionszuschüsse und die Gewährung von Bürgschaften, die ein Landkreis für seine in den Krankenhausplan nach § 4 des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg aufgenommenen Kreiskliniken erbringt, sind gemäß Art. 106 Abs. 2 AEUV i. V. m. der Freistellungsentscheidung der Kommission (2005/842/EG) von der Notifizierungspflicht freigestellt.
(amtlicher Leitsatz)
OLG Stuttgart, Urt. v. 20.11.2014 – 2 U 11/14 –
(Vorinstanz: LG Tübingen, Urt. v. 23.12.2013 – 5 O 72/13 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-29 |
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