§ 4 Nr. 14 Buchst. b) UStG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b) Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) § 111 SGB V
Werden Leistungen eines Gesundheitszentrums unabhängig von einem medizinisch diagnostizierten Krankheitsbild erbracht, fehlt diesen eine therapeutische Zweckbestimmung, so dass es sich nicht um steuerfreie Krankenhausbehandlungen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b) UStG) oder ärztliche Heilbehandlungen (Art. 132 Abs. 1 Buchst. b) MwStSystRL) handelt.
(amtlicher Leitsatz)
BFH, Beschluss v. 11.01.2019 – XI R 29/17 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-25 |
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