§ 280, § 823 Abs. 1 BGB
Die Verbrennung des Patienten durch einen atypischen Stromfluss bei der Lagerung und Verwendung eines Hochfrequenzgerätes ist ein vom Krankenhausträger voll beherrschbares Risiko mit der Folge, dass der Krankenhausträger beweisen muss, alle erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen ergriffen zu haben, um dieses Risiko zu vermeiden.
(redaktioneller Leitsatz)
BGH, Beschluss v. 26.9.2017 – VI ZR 529/16 –
(Vorinstanzen: OLG Hamm, Urt. v. 4.11.2016 – I-26 U 67/13 –; LG Bochum, Urt. v. 27.3.2012 – I-6 O 311/11 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-07-25 |
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