§ 275 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 1c SGB V § 17c Abs. 2 KHG § 7 Abs. 2 Satz 3 PrüfvV 2015
1. Aus der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) folgen keine materiell-rechtlichen Ausschlussfristen, weil es insofern an einer dem Vorbehalt des Gesetzes genügenden hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. § 17c Abs. 2 KHG genügt diesen Anforderungen nicht.
2. Ungeachtet dessen ist § 7 Abs. 2 Satz 3 PrüfvV seitens der Vertragspartner auch nicht als materiell-rechtliche Ausschlussfrist konzipiert.
(amtliche Leitsätze)
SG Detmold, Urt. v. 16.05.2019 – S 24 KR 1181/18 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2019.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-09-25 |
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