§ 39 Abs. 1 Satz 2, § 73 Abs. 2, § 75 Abs. 1 Satz 1, § 75 Abs. 1b Satz 2, § 76 Abs. 1 Satz 2, § 106a Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V; § 8 Abs. 6 KHEntgG;
§ 41 Abs. 1 Satz 1 BMV-Ä
Ein Vergütungsanspruch einer Notfallambulanz nach § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V ist jedenfalls nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn anschließend eine Aufnahme zur stationären Behandlung in einem anderen Krankenhaus erfolgt.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 23.3.2018 – L 24 KA 25/17 –
(nicht rechtskräftig)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-31 |
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