§ 120 Abs. 2 SGB V; § 2 Abs. 2 Nr. 1 KHEntgG
1. Das Neugeborenenscreening durch eine Hochschulambulanz auf Überweisung eines Belegarztes ist nach § 120 Abs. 2 Satz 1 SGB V zu vergüten. Es handelt sich nicht um eine allgemeine Krankenhausleistung und ist deshalb nicht mit der an das Krankenhaus gezahlten Fallpauschale für die Entbindung abgegolten.
2. Die Verträge, die die Hochschulklinik mit den Verbänden der Krankenkassen in ihrem Sitzland abgeschlossen hat, gelten auch für die Zeit vor Inkrafttreten des § 120 Abs. 2 Satz 2 SGB V durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz am 11. April 2017 für alle Krankenkassen im Bundesgebiet.
(redaktionelle Leitsätze)
BSG, Urt. v. 16.5.2018 – B 6 KA 45/16 R –
(Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 26.10.2016 – L 5 KA 268/15 –; SG Mannheim, Urt. v. 29.8.2012 – S 6 KR 4340/09 –)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.10.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-25 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: