§ 120 Abs. 1 a SGB V
Ein Krankenhausträger kann eine zusätzliche Pauschale für eine pädiatrische Spezialambulanz nicht für zurückliegende Jahre vor der Geltendmachung der Pauschale verlangen.
(amtlicher Leitsatz)
LSG Mainz, Urt. v. 3.3.2016 – L 5 KA 25/15 KL
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2016.12.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-25 |
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