§ 6 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 3 KHEntgG
Der Zahlbetragsausgleich nach § 15 Abs. 3 KHEntgG ist auf Entgeltansprüche für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (§ 6 Abs. 2 KHEntgG) wegen des Bestehens einer planwidrigen Regelungslücke entsprechend anzuwenden.
(redaktioneller Leitsatz)
OVG NRW, Urt. v. 27.10.2017 – 13 A 2563/17 –
(Vorinstanz: VG Düsseldorf, Urt. v. 19.2.2016 – 21 K 1321/14 –, KRS 2017, 140 ff)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2018.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2364-4842 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-26 |
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